Letztes Update:
20200519144319

Regierungsrat kam am Mittwoch zusammen

14:18
06.05.2020
Am Mittwoch kam der Regierungsrat zusammen mit Premierminister Xavier Bettel zusammen. In der Runde wurde unter anderem die Aktualität auf internationalem und europäischem Niveau besprochen und über die aktuelle Corona-Situation im Großherzogtum beraten.

Ein Gesetzesprojekt, das den Rahmen für die zukünftige Lockerungen geben soll, sieht vor, dass ab dem 11. Mai der Großteil der Geschäfte wieder öffnen können und Treffen im Freien mit bis zu 20 Personen erlaubt werden. Privathaushalte dürfen demnach bis zu sechs Personen empfangen. Archive und Bibliotheken werden wieder öffnen können und auch sportliche Aktivitäten im Freien sollen wieder erlaubt werden, sofern sie ohne Publikum, ohne Körperkontakt und nicht kompetitiv sind. Für sämtliche Aktivitäten gelten jedoch nach wie vor strenge Hygienemaßnahmen.

Sarah Cames

Deutsche Länder sollen über Öffnung der Gastronomie entscheiden

14:05
06.05.2020
Die Bundesländer sollen in Deutschland über eine schrittweise Öffnung der Gastronomie in der Corona-Krise entscheiden. Darauf verständigten sich Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder am Mittwoch. Die Länder sollen in eigener Verantwortung vorgehen - vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens sowie landesspezifischer Besonderheiten. Das geht aus dem Beschlusspapier hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Dies gilt auch für Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen. Grundlage sollen gemeinsame Hygiene- und Abstandskonzepte der jeweiligen Fachministerkonferenzen sein.

Die Länder sollen laut Beschlusspapier in eigener Verantwortung auch über die schrittweise Öffnung in anderen Bereichen entscheiden. Dazu gehören der Vorlesungsbetrieb an Hochschulen, die Öffnung von Musikschulen, Bars, Clubs und Diskotheken, Messen, Fahrschulen, Kosmetikstudios - sowie Schwimmbädern, Fitnessstudios.

Ferner zählen dazu „kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter“. Es gilt auch für Theater, Opern, Konzerthäuser und Kinos.

Kneipen und Restaurants waren in Deutschland Mitte März geschlossen worden, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern. Davon ausgenommen war nur die Lieferung und die Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Auch Hotels und Pensionen durften Übernachtungsangebote nicht für touristische Zwecke zur Verfügung stellen.

Sarah Cames