Seit Dienstag können Unternehmen und Selbstständige, die sich wegen der Corona-Krise in finanziellen Schwierigkeiten befinden, direkte und nicht-rückzahlbare Hilfen vom Staat beantragen.
Es gelten allerdings bestimmte Bedingungen. So müssen beispielsweise Mikro-Unternehmen, die gewerblichen oder handwerklichen Aktivitäten nachgehen, aufgrund der Pandemie nachweislich einen Umsatzverlust von mindestens 50 Prozent vermerkt haben.
Die Anträge können über Guichet.lu ausgefüllt und eingesendet werden.