Dem "Trierischer Volksfreund" zufolge dürfen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern, von denen einer in Luxemburg und der andere in Deutschland lebt, sich nun wieder besuchen. Das Bundesinnenministerium habe dies am Freitag bekannt gegeben. Der Besuch enger Familienangehöriger oder Lebenspartner jenseits der Grenze ist demnach wieder möglich. Bislang galt dies nicht als triftiger Einreisegrund. Die Regelung gilt allerdings nur für Ehe- und Pacs-Paare. Entsprechende Nachweise seien beim Grenzübertritt mitzuführen.
Auch die Betreuung minderjähriger Kinder sowie die Pflege von Familienangehörigen und die Fortführung längerfristiger medizinischer Behandlungen werden als „triftige Reisegründe“ betrachtet.
Maximilian Richard