Auch während der Notstandszeit sind Touren mit dem Motorrad nun doch erlaubt. Minister Bausch hat dies durch die Justiz überprüfen lassen. Vergangene Woche noch hatte der Mnister erklärt, man dürfe mit dem Motorrad - wie mit dem Auto - lediglich zum Einkaufen oder zur Arbeit fahren. Als Freizeitaktivität seien Motorradtouren nicht gestattet.
Auch wenn das "social distancing" stets einzuhalten wäre, steht Ausflügen mit dem Zweirad also nichts im Weg. Besnders bei Pausen sollten Biker aber unbedingt auf genügend Abstand zueinander achten, so das Ministerium weiter.