Das Recht auf Religionsausübung darf nicht zu einer Gesundheitsgefährdung führen, so die Bistumsleitung am Montag in einer Mitteilung. Erst nach einer möglichen Lockerung durch die Regierung, will man sich Gedanken über eine Wiederaufnahme der Gottesdienste machen.
Zusammen mit den kirchlichen Gremien will das Bistum für den Fall einer Wiederaufnahme ein entsprechendes Schutzkonzept auf die Beine stellen und dies nach Validierung durch die staatlichen Instanzen umsetzen.
Selbst bei einem günstigen Verlauf der Pandemiebekämpfung solle man aber jetzt schon von Kommunionen und Firmungen bis Mitte September absehen, so das Bistum in dem Schreiben. Lediglich bei Trauungen und Taufen könne unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen gemacht werden.
Die Katechese erfolgt bis zu den Sommerferien ausschließlich digital