Die französische Regierung hat am Samstagabend weitere Vorkehrungen zur Eindämmung des Corona-Virus getroffen. Ab Sonntag müssen sämtliche "nicht unabdingbare" öffentliche Räume wie Cafés, Restaurants oder Kinos geschlossen werden.
Das Corona-Virus wird uns wohl oder übel noch einige Zeit lang begleiten. Welche Themen kommen Ihrer Meinung nach zu wenig in unserer Berichterstattung vor? Worüber hätten Sie gern mehr Informationen? Welche Reportage würden Sie gern in der Zeitung und/oder online lesen? Wo müssen wir uns verbessern?
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Jörg Tschürtz
FAQ zum Sonderurlaub
18:30 14.03.2020
Laut offiziellen Angaben auf guichet.lu kann der Arbeitgeber den Urlaub aus familiären Gründen infolge der Maßnahmen der Regierung zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus nicht ablehnen.
Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber und die CNS ordnungsgemäß in Kenntnis gesetzt werden.
Übrigens: Nur ein Elternteil kann den Urlaub zu einem bestimmten Zeitpunkt in Anspruch nehmen. Die Eltern können sich jedoch untereinander abwechseln.