Autobesitzer, die zur Covid-19-Risikogruppe gehören, müssen vorerst nicht mehr beim "contrôle technique" vorstellig werden. Der Regierungsrat hat am Freitag einen entsprechenden Entwurf für eine großherzogliche Verordnung gutgeheißen. Diesen Fahrzeugen soll eine verlängerte Frist bei der wiederkehrenden technischen Prüfung eingeräumt werden. Die Kontrolle muss aber spätestens bis zum 1. September 2020 nachgeholt werden.
Die Regierung betont jedoch, dass Personen, die nicht in die Risiko-Kategorie fallen und deren Kontrollbescheinigung während der Periode der Ausgangsbeschränkungen abläuft, ihr Fahrzeug weiterhin der technischen Kontrolle unterziehen müssen.
Zur Corona-Risikogruppe zählen Menschen, die über 65 Jahre alt sind oder bereits an einer der aufgelisteten Krankheiten leiden: Diabetes, kardiovaskuläre Erkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen, Krebs
und krankheits- oder therapiebedingte Immunschwäche.
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