Letztes Update:
20200519144319

Belgien: Restaurants und Cafés geschlossen, Unterricht eingestellt

22:06
12.03.2020
Belgien schließt wegen des Corona-Virus alle Cafés, Restaurants und Diskotheken. Die Schulen stellen den Unterricht ein, alle Sport- und Kulturveranstaltungen werden abgesagt, wie Ministerpräsidentin Sophie Wilmès nach einer Sitzung des Nationalen Sicherheitsrates am späten Donnerstagabend in Brüssel sagte. Eltern, die arbeiten müssen, könnten ihre Kinder jedoch weiterhin zur Betreuung in die Schulen schicken.

Apotheken, Lebensmittel- und Tierfutterläden bleiben der Entscheidung zufolge normal geöffnet. Alle anderen Geschäfte müssten am Wochenende geschlossen bleiben.

dpa

Wirtschaftsminister Franz Fayot in Quarantäne

20:43
12.03.2020
Wie Wirtschaftsminister Franz Fayot (LSAP) am Donnerstagabend auf seiner Facebook-Seite mitteilte, habe er am Montag Kontakt zu einer Person gehabt, die zwischenzeitlich mit dem Corona-Virus diagnostiziert wurde.

Laut eigener Aussage weist der Wirtschaftsminister bislang keine Symptome der Krankheit auf. Trotzdem halte er sich, den Vorschriften des Gesundheitsamts gemäß, seit Donnerstagnachmittag in Quarantäne auf.

Er werde bis auf Weiteres von zu Hause arbeiten und war am Donnerstagabend über Telefon auf die Konferenz im Regierungsrat zugeschaltet. Am Mittwoch hatte er noch persönlich an der Pressekonferenz teilgenommen, bei der auch Premierminister Xavier Bettel (DP), Gesundheitsministerin Paulette Lenert (LSAP) und Mittelstandsminister Lex Delles (DP) anwesend waren.

Sarah Cames

Selbstisolation ist nicht gleich Selbstquarantäne

21:13
12.03.2020
Selbstisolation

Von Selbstisolation spricht man, wenn eine Person Symptome, wie beispielsweise Fieber und Husten, aufweist und auf Verdacht zu Hause bleiben muss. In dieser Zeit wird der Kontakt zu anderen Menschen gemieden und auch nach dem Abklingen der Symptome müssen die Betroffenen noch 24 Stunden zu Hause bleiben. Ein Test wird nicht mehr durchgeführt, solange die Symptome glimpflich verlaufen.

Selbstquarantäne

Personen müssen sich in Selbstquarantäne begeben, wenn sie Kontakt (weniger als zwei Meter Entfernung für eine Dauer von über 15 Minuten) zu einer oder mehreren Personen hatten, bei denen das Corona-Virus nachgewiesen wurde. In dem Fall wird eine Haus-Quarantäne von sieben Tagen vorgeschrieben. Darauf folgt eine Selbstbeobachtungszeit von einer Woche, bei denen die Betroffenen ihre üblichen Aktivitäten wieder aufnehmen können. Sie müssen in dieser Zeit jedoch zweimal täglich Fieber messen und auf möglichen Husten oder Atembeschwerden achten.

Sarah Cames