Die Regierung, die Gewerkschaften OGBL und LCGB und die Union des Entreprises hätten sich auf ein Abkommen geeinigt.
Kein Arbeitnehmer, der von Kurzarbeit betroffen ist, soll weniger als den Mindestlohn verdienen. Auch soll es keine Entlassungen während der Kurzarbeit geben.
Jörg Tschürtz