Kleine Betriebe, die aktuell besonders unter der Krise leiden, bekommen eine Soforthilfe von je 5.000 Euro. Voraussetzung sind eine Mitarbeiterzahl von unter zehn und ein Umsatz von mindestens 15.000 Euro pro Jahr. Darunter fallen etwa Frisörsalons, aber nicht Lebensmittelgeschäfte, die weiterhin geöffnet sind.
Dieses Geld muss nicht an den Staat zurückgezahlt werden, sagt Delles. Die Auszahlung soll innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
300 Millionen Euro stehen zudem im Rahmen der
"rückzahlbaren Vorschüsse" als Liquiditätshilfe bereit. Das Gesetz muss allerdings noch von der Chamber beschlossen werden.
Jörg Tschürtz