Die Kommunen dürfen bestimmte Dienste auch während der Corona-Krise nicht einstellen. Das sagt Innenministerin Taina Bofferding (LSAP) in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Frage von Marc Baum (Déi Lénk). Die Gemeinden sind verpflichtet, sich eigenständig und mit an die Pandemie angepassten Mitteln zu organisieren.
Zu den Diensten, die weitergeführt werden müssen, gehören neben den Verwaltungs- und Industrieabteilungen auch das Einwohnermeldeamt, das Standesamt, die Energie- und Trinkwasserversorgung, die Abwasserabwicklung, die Müllabfuhr und der öffentliche Transport. "Eine schlichte Schließung der Gemeindeverwaltungen darf es nicht geben", betont die Innenministerin. Allerdings dürfen die Öffnungszeiten und der Zugang für die Bürger an die aktuelle Situation angepasst werden. Das Innenministerium empfiehlt beim Bürgerempfang auf telefonische Terminvereinbarungen zu setzen.