Letztes Update:
20200519144319

Corona: Gemeinden dürfen nicht einfach schließen

12:49
25.03.2020
Die Kommunen dürfen bestimmte Dienste auch während der Corona-Krise nicht einstellen. Das sagt Innenministerin Taina Bofferding (LSAP) in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Frage von Marc Baum (Déi Lénk). Die Gemeinden sind verpflichtet, sich eigenständig und mit an die Pandemie angepassten Mitteln zu organisieren.

Zu den Diensten, die weitergeführt werden müssen, gehören neben den Verwaltungs- und Industrieabteilungen auch das Einwohnermeldeamt, das Standesamt, die Energie- und Trinkwasserversorgung, die Abwasserabwicklung, die Müllabfuhr und der öffentliche Transport. "Eine schlichte Schließung der Gemeindeverwaltungen darf es nicht geben", betont die Innenministerin. Allerdings dürfen die Öffnungszeiten und der Zugang für die Bürger an die aktuelle Situation angepasst werden. Das Innenministerium empfiehlt beim Bürgerempfang auf telefonische Terminvereinbarungen zu setzen.

Steve Remesch

Erzbistum: Beerdigungen nur im engsten Kreis

12:30
25.03.2020
Nicht überall wurde in den vergangenen Tagen die Beschränkung der Angehörigenzahl bei Beerdigungen eingehalten. Daher erklärt das Erzbistum: "Wir weisen noch einmal darauf hin, dass zu Beerdigungen nur Angehörige des engsten Familienkreises zugelassen sind".

Im Anschluss an die Beerdigung dürfen keine Begräbnismessen gehalten werden; diese müssen auf ein späteres Datum verlegt werden. Auf die "strikte Einhaltung dieser Vorgabe" werde auch von behördlicher Seite geachtet.

Michael Merten

Frankreich: Neues Formular nach Verschärfung der Ausgangsbeschränkung

11:24
25.03.2020
Nach der Verschärfung der Ausgangsbeschränkungen im Kampf gegen das Coronavirus gibt es nun auch ein neues Formular zum Verlassen des Hauses. Wichtigste Änderung ist, dass die Französinnen und Franzosen nun auch die Uhrzeit angeben müssen, zu welcher sie vor die Tür gegangen sind. Frankreichs Premierminister Édouard Philippe hatte am Montagabend sportliche Aktivitäten an der frischen Luft oder Spaziergänge mit den Kindern oder dem Hund auf maximal eine Stunde begrenzt.

Weiterhin erlaubt ist etwa, Lebensmittel einzukaufen, Hilfsbedürftige zu unterstützen oder Fahrten zur Arbeit, wenn Home Office nicht möglich ist. Bei Arztbesuchen gibt es nun eine Konkretisierung: Nur Beratungen, die nicht aus der Ferne durchgeführt werden können oder nicht aufschiebbar sind, sind zulässig. Außerdem dürfen Patientinnen und Patienten mit einer Langzeiterkrankung eine medizinische Fachkraft aufsuchen. Hinzugekommen sind zwei neue Gründe: Gerichtliche oder administrative Vorladungen oder Aufgaben im allgemeinen Interesse nach behördlicher Anordnung.

Die Einhaltung der Maßnahmen wird in Frankreich streng kontrolliert, wer sich nicht daran hält, muss Strafen zahlen. Wer wiederholt gegen die Regeln verstößt, zahlt bis zu 1500 Euro. Philippe kündigte im Fall einer Verlängerung der Ausgangsbeschränkungen noch höhere Strafen an. Die strengen Ausgangsbeschränkungen gelten in ganz Frankreich seit rund einer Woche und sollten ursprünglich 15 Tage lang anhalten. Experten empfehlen jedoch längere Beschränkungen.

In der französischen Stadt Nancy sollen ab Freitag außerdem Versammlungen von mehr als zwei Personen im Alter von mehr als zehn Jahren tagsüber verboten sein. Zwischen 22 Uhr und 5 Uhr besteht eine Ausgangssperre.

Sarah Cames