Die Kurzarbeitsmaßnahmen werden auf alle Bereiche ausgeweitet, so Wirtschaftsminister Fayot am Freitag. Darunter fallen also ab sofort unter anderem Arbeitnehmer mit CDD, CDI, Lehrlinge und Personen mit einem Contrat de réinsertion-emploi. Ihnen werden 80 Prozent ihres Ursprungsgehalts zurückerstattet.
Der Rückerstattungsantrag muss neuerdings über die ADEM erfolgen. Das Ersatzgehalt werde dann rückwirkend auf das Datum zurückgezahlt, an dem der entsprechende Sektor geschlossen wurde (zum Beispiel der 16. März für Arbeitnehmer in der Gastronomie)
Sarah Cames