"Ich bedauere, dass bestimmte Menschen die Situation dazu nutzen, um straffällig zu werden. Unsere Gerichte werden diese Situation später bei der Beurteilung des Strafmaßes berücksichtigen."
"Wir müssen ein Exempel statuieren, damit es auch der Letzte versteht."
"Privatpersonen, die sich nicht an die verordneten Ausgangsbeschränkungen halten, droht eine Strafe von 145 Euro. Die Strafe erhöht sich um das Doppelte, wenn sie nich innerhalb von 30 Tagen bezahlt wird."
"Bei Unternehmen ist eine Verwaltungsstrafe von 4.000 Euro vorgesehen. Bei nochmaligem Zuwiderhandeln sind es 8.000 Euro."
"Der Zoll hat auch die Möglichkeit, eine Zwangsschließung durchzuführen."
Die Justiz hat auf eine Art Stand-by-Modus umgestellt, sei jedoch per Mail und Telefon erreichbar. Genaue Informationen über Sitzungen und Verhandlungen auf
justice.public.lu
Jörg Tschürtz