Bauern und andere Akteure des Agrarsektors dürfen ihre Aktivitäten auch in Zeiten von Notstand und Sonderregelungen ungehindert fortführen - sofern sie kein Publikum empfangen und die elemantaren Empfehlungen sanitärer Natur einhalten.
Auch der Handel mit Produkten ist erlaubt. Auch das ist ein Baustein zu Absicherung der Versorgungskette, so das Landwirtschaftsministerium.
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