Frankreichs Staatsrat hat die Regierung angewiesen, das absolute Versammlungsverbot in Gotteshäusern aufzuheben. Stattdessen müsse die Regierung Maßnahmen erlassen, die dem Kampf gegen das Coronavirus angemessen seien und Gottesdienste ermöglichen, teilte der Staatsrat als oberstes Verwaltungsgericht am Montag mit. Religionsfreiheit sei ein Grundrecht - dazu zähle auch, kollektiv an Zeremonien in Gotteshäusern teilzunehmen. Sie müsse jedoch mit dem Gesundheitsschutz in Einklang gebracht werden.
Trotz Lockerungen sind in Frankreich Gottesdienste noch mindestens bis zum 2. Juni verboten. Ausgenommen sind etwa Beerdigungen. Mit Blick auf die Tatsache, dass in Frankreich Treffen von bis zu zehn Menschen seit Beginn der Lockerungen erlaubt sind, sei ein absolutes Versammlungsverbot in Gotteshäusern nicht verhältnismäßig, hieß es. Der Staatsrat forderte den Premierminister auf, innerhalb von acht Tagen, Regeln zu erlassen, die Zusammenkünfte in religiösen Einrichtungen wieder ermöglichen. Das Verbot sei eine schwerwiegende Verletzung der Religionsfreiheit.