Trotz der Lockerungen ab Montag bleibt die Bewegungsfreiheit in Frankreich eingeschränkt - das gilt auch für die Mittelmeerinsel Korsika. Für den Personenverkehr zwischen dem Festland und Korsika gelte in beiden Richtungen weiterhin das Prinzip des Reiseverbots, teilte die zuständige Präfektur mit.
„Wie vor dem 11. Mai wird es nämlich nur möglich sein, zwischen Korsika und dem Festland aus zwingenden persönlichen oder geschäftlichen Gründen zu reisen“, heißt es. Wer eine Fähre nehmen wolle, müsse eine entsprechende Bescheinigung mit sich führen. Die Regelung gelte mindestens bis zum 2. Juni. Auch die Einreise aus dem Ausland auf die Ferieninsel - insbesondere aus Italien - bleibe verboten.