Eltern und ihre schulpflichtigen Kinder sind mit Eilanträgen auf Raumluftfilter für Schulen am Verwaltungsgericht Hannover gescheitert. Die Kammer lehnte die gegen das Land Niedersachsen gerichteten Anträge als unzulässig ab, wie das Gericht mitteilte. Der Grund: Die Anträge seien nicht ausreichend bestimmt; es sei nicht zu erkennen, welche konkreten Räume die Kinder nutzten. Auch nach einem Hinweis sei dies nicht behoben worden. Zudem sei es nötig, zunächst einen "bescheidungsfähigen Antrag" an die zuständige Behörde zu richten. Diese Voraussetzung sei nicht erfüllt.
Auch in inhaltlicher Hinsicht hätten die Anträge keinen Erfolg gehabt, stellte die Kammer fest. Zwar seien die eingeforderten Raumluftfilter im Hinblick auf den gesundheitlichen Schutz der Schülerinnen und Schüler sinnvoll. Aber der den Behörden zustehende Ermessensspielraum habe sich "noch nicht in einer Weise verengt, die eine einstweilige Anordnung durch das Verwaltungsgericht gebieten würde".