Der Ex-Bundestagsabgeordnete Nikolas Löbel hat laut Bundestagsverwaltung in der Maskenaffäre nicht gegen das Abgeordnetengesetz verstoßen und darf seine Provisionen behalten. Der frühere CDU-Politiker aus Mannheim hat ein Prüfverfahren anstandslos durchlaufen, wie zunächst der "Mannheimer Morgen" berichtete.
In der Maskenaffäre ging es um Provisionen von rund 250.000 Euro für Löbels Firma. Sie soll die Gelder kassiert haben, weil sie Kaufverträge über Schutzmasken zwischen einem baden-württembergischen Lieferanten und zwei Privatunternehmen in Heidelberg und Mannheim vermittelte. Politiker und Bürger hatten Löbel aufgefordert, das Geld zurückzugeben oder zu spenden.