Letztes Update:
20220127220332

13:30
30.06.2021
Die Zahl der Wanderarbeiter steigt weltweit: Nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) waren im Jahr vor der Pandemie, also 2019, rund 169 Millionen Menschen zu Arbeitszwecken in anderen Ländern. Das waren fünf Millionen mehr als 2017 und fast 20 Millionen mehr als 2013, wie aus ILO-Statistiken hervorgeht. 
Wanderarbeiternehmerinnen und -arbeitnehmer machten fast fünf Prozent der Beschäftigten weltweit aus, berichtet die ILO aktuell. Sie leisteten oft lebenswichtige Arbeit in den Gastländern, etwa im Gesundheitssektor, im Agrarbereich oder bei der Verarbeitung von Nahrungsmitteln. Viele seien aber teils ohne soziale Absicherung als Ungelernte beschäftigt und so von Schocks wie der Corona-Pandemie besonders betroffen. Die Folgen sind in diesem Bericht aber noch nicht enthalten, weil die Zahlen sich auf 2019 beziehen. 

13:09
30.06.2021
Ein Servicetechniker hat wegen seiner Weigerung zum Tragen einer Mund-Nasen-Maske nach Auffassung eines Gerichts eine wirksame Kündigung erhalten. Der Fall wurde am Arbeitsgericht Köln verhandelt. Der Kläger sei als Techniker im Außendienst beschäftigt gewesen. Wegen der Corona-Pandemie habe ihm sein Arbeitgeber - wie allen Technikern - die Anweisung erteilt, bei Kunden eine Maske zu tragen. Im Dezember 2020 habe sich der Mann dann geweigert, einen Auftrag bei einem Kunden auszuführen, der ausdrücklich auf einen Mund-Nasen-Schutz bestanden habe.
Dafür reichte er den Angaben zufolge unter dem Betreff "Rotzlappenbefreiung" ein Attest vom Juni 2020 ein, in dem gestanden habe, eine Maske sei für ihn "unzumutbar". Der Arbeitgeber erkannte das Attest, das auf Blankopapier ausgestellt gewesen sein soll, nicht an. Da der Mann den Auftrag weiterhin abgelehnt habe, sei er zunächst abgemahnt worden, so das Gericht. Nachdem er erklärt habe, nur dann in der Sache arbeiten zu wollen, wenn er keine Maske tragen müsse, sei ihm gekündigt worden. Das Gericht wies die Kündigungsschutzklage des Mannes nun ab.

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