Die
Anwälte des Bundestagsabgeordneten
Georg Nüßlein haben
Beschwerde gegen Ermittlungsmaßnahmen in der Maskenaffäre eingelegt. Konkret geht es dabei um die Durchsuchungen und den Vermögensarrest, die das Oberlandesgericht München auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft München angeordnet hatte. "Die Beschlüsse sind rechtswidrig", wirft Verteidiger Gero Himmelsbach der Justiz vor.
Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt gegen den mittlerweile aus der CSU ausgetretenen Nüßlein wegen
Korruptionsverdachts. Nüßlein und dem früheren bayerischen Justizminister Alfred Sauter wird die Annahme von Schmiergeld für die Vermittlung des Ankaufs von
Atemschutzmasken durch die Behörden vorgeworfen.