Bei der Umsetzung der
Maskenpflicht fordern Juristen ein differenziertes Vorgehen. Vor allem in Schulen stelle die Pflicht zum Tragen einer Maske einen
"deutlich gravierenderen Eingriff" dar und belaste die Schüler unverhältnismäßig, sagt der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart dem
Handelsblatt. In Schulen müssten "
andere Mittel gesucht werden, was bei einem überschaubaren Personenkreis wie einem Klassenverband auch möglich sein dürfte." Dennoch hält Degenhart den Mund-Nasen-Schutz weiter für ein
legitimes Mittel zur Eindämmung der Pandemie.
Im Gegensatz zu Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren oder Quarantänepflichten stelle die Maskenpflicht eine "nicht sehr eingriffsintensive Maßnahme dar", so der Jurist. Als "wirksames Mittel der Prävention" sei die Maskenpflicht für geschlossene Räume und größere Menschenansammlungen "verfassungsrechtlich weiterhin gerechtfertigt".