Für die Fußball-EM werden in Deutschland Ausnahmen von der Corona-Quarantänepflicht gelten. Von dieser bis zum 28. Juli befristeten Ausnahme-Regelung für die Europameisterschaft ist jeder erfasst, der zur Teilnahme, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung internationaler Sportveranstaltungen durch das jeweilige Organisationskomitee akkreditiert worden sei, wie das Kabinett in Berlin beschloss.
Von der Pflicht zur Anmeldung und Absonderung nach Einreise aus einem sogenannten Virusvariantengebiet werden also nicht nur Fußballer ausgenommen sein, sondern beispielsweise auch Journalisten und Journalistinnen, die von den Spielen berichten.