Die belgische Regierung hat in einem Rechtsstreit über die Zulässigkeit von Corona-Beschränkungen einen Teilerfolg erzielt. Das zuständige Berufungsgericht entschied nach einem Bericht der Nachrichtenagentur Belga, dass es grundsätzlich eine Rechtsgrundlage für Notmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie gebe. Gleichwohl warf es die Frage auf, ob womöglich die belgische Verfassung oder die europäische Menschenrechtskonvention verletzt sein könnten. Die Entscheidung liege beim Verfassungsgericht.
Ein Brüsseler Gericht hatte Ende März in erster Instanz die Regierung verpflichtet, die Corona-Maßnahmen binnen 30 Tagen zurückzunehmen oder eine geeignete Rechtsgrundlage dafür zu schaffen. Geklagt hatte die Liga für Menschenrechte. Sie hielt es für unrechtmäßig, dass die Entscheidungen per ministeriellen Erlassen verfügt wurden. Die Regierung legte Einspruch ein. Nun erkannte das Berufungsgericht an, dass drei Gesetze von 1963, 1992 und 2007 Grundlage für die Erlasse des Innenministeriums sein könnten. Zugleich warf es jedoch verfassungsrechtliche Fragen auf.