Das Hamburger Verwaltungsgericht hat einer Klage der AfD gegen die in der Hansestadt geltende nächtliche Ausgangssperre im Eilverfahren stattgegeben. Demnach brauchen die vier Kläger keine Sanktionen zu befürchten, wenn sie sich mit einem höchstens zwölf Stunden alten negativen Corona-Testergebnis nach draußen begeben, wie ein Gerichtssprecher erklärt.
Die Begründung für die Entscheidung lag zunächst noch nicht vor. Der Sprecher der Gesundheitsbehörde, Martin Helfrich, betont, dass die Entscheidung nur für die vier Kläger gelte. Er kündigte an, dass die Stadt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen werde. Das Urteil gilt bis dahin gleichwohl, wie der Gerichtssprecher erklärt.