Lehrerinnen und Lehrer dürfen verpflichtet werden, an Schulen Corona-Tests zu beaufsichtigen. Dies hat das Verwaltungsgericht Münster nach der Klage einer Lehrerin entschieden. Sie hatte sich gegen ihre Verpflichtung gewehrt, die Schülerinnen und Schüler bei der Anwendung von Selbsttests anzuleiten und zu beaufsichtigen. Sie hatte laut Gericht argumentiert, damit zu einer Tätigkeit verpflichtet zu werden, die außerhalb ihrer Ausbildung, ihres Berufsbildes und ihrer Qualifikation liege. Vielmehr sei dies als Tätigkeit auf dem allgemeinen staatlichen Gebiet der öffentlichen Gesundheitspflege anzusehen. Auch sei sie nicht geimpft und deshalb bei der Aufsicht einer ihr nicht zumutbaren Gesundheitsgefährdung ausgesetzt.
Das Gericht sah das anders. Die Anweisung zur Beaufsichtigung der Schüler verletze die Lehrerin nicht in ihren Rechten. Aus dem beamtenrechtlichen Anspruch auf Fürsorge durch den Dienstherrn ergebe sich kein Anspruch darauf, an der Schule eine "Nullrisiko-Situation" anzutreffen. Ein allumfassender Gesundheitsschutz während einer pandemischen Lage könne nicht sichergestellt werden.