Obwohl die geplante
Traumhochzeit auf einem Schloss wegen der Corona-Pandemie
nicht stattfand, muss ein
Paar die Miete dafür
zahlen. Das hat das Landgericht München I entschieden. Dem Vermieter des Schlosses stehen demnach 7363,04 Euro zu, obwohl die Feier
wegen der am geplanten Hochzeitstag im Juni 2020 geltenden Kontaktbeschränkungen abgesagt wurde.
Der
Kläger sei
nicht zur Ausrichtung einer Hochzeit, sondern allein zur Überlassung der dafür gemieteten Räumlichkeiten verpflichtet gewesen, urteilte der Richter. Das Risiko, die angemieteten Räume nicht nutzen zu können, liege beim Mieter. Außerdem habe der Vermieter des Schlosses den Austausch gesucht und verschiedene "attraktive Ersatztermine" angeboten, vom Brautpaar aber keine Rückmeldung bekommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.