Letztes Update:
20220127220332

18:17
30.04.2021
Das Einreiseverbot nach Mecklenburg-Vorpommern und das entsprechende Ausreisegebot sind vom Oberverwaltungsgericht in Greifswald für unrechtmäßig erklärt worden. Die in der Corona-Landesverordnung vorgesehene Regelung sei willkürlich, da sie vollständig geimpfte und nicht geimpfte Menschen gleichbehandele, teilte das Gericht mit.
Dennoch hob das Gericht die Regelung nicht auf und verwies auf die weitreichenden Folgen, die ein solcher Schritt für den Pandemieschutz hätte. Das Land ist laut Gericht jetzt verpflichtet, die entsprechenden Regelungen zu überarbeiten. Laut Corona-Landesverordnung dürfen sich abgesehen von Ausnahmen auch Menschen mit Nebenwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern nicht im Land aufhalten.

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17:52
30.04.2021
Das Saarland hat in einer außerordentlichen Ministerratssitzung Erleichterungen für vollständig geimpfte und von einer Corona-Infektion genesene Menschen beschlossen. Diese würden künftig getesteten Menschen gleichgestellt, teilt die Staatskanzlei mit. Für sie entfalle ab Montag die Testpflicht zum Beispiel für einen Friseurbesuch oder einen Einkauf in bestimmten Geschäften. Zudem entfalle eine Quarantänepflicht nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet, wenn es sich nicht um ein Gebiet mit einer Virusvariante handelt.
"Wir nehmen in einem ersten Schritt bestimmte Einschränkungen für Geimpfte und Genesene zurück", sagt Ministerpräsident Tobias Hans. Menschen, von denen nachweislich kein hohes Ansteckungsrisiko mehr ausgehe, werde so durch den Wegfall der Testpflicht der Alltag erleichtert. Die Erleichterungen für Geimpfte beginnen 14 Tage nach der zweiten Impfung. Als genesen gilt, wer eine Infektion durchgemacht hat, wenn die zugrundeliegende PCR-Testung mindestens 28 Tage und nicht länger als sechs Monate zurückliegt.

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