Alle Mitglieder der
Bundesregierung, des Bundestages, des Bundesrates und des Bundesverfassungsgerichts sollen
ab dem 3. Mai die Möglichkeit erhalten, sich in den von der Bundeswehr betriebenen Impfzentren des Bundes oder bei der parlamentsärztliche Stelle
impfen zu lassen. Den Ländern stehe es frei, für die Mitglieder ihrer Verfassungsorgane ab dem 3. Mai ebenso zu verfahren, heißt es in einem Bericht des Gesundheitsministeriums vom Sonntag. Die Mitglieder der Verfassungsorgane gehören der Gruppe 3 (Personen mit erhöhter Priorität) an.