Die rheinland-pfälzische AfD-Landtagsfraktion ist mit einem Eilantrag gegen Corona-Regeln des Landes vor dem Verfassungsgerichtshof (VGH) in Koblenz gescheitert. Die Fraktion hatte sich mit ihrem am Donnerstag gestellten Antrag gegen die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes gewandt, wie der VGH Rheinland-Pfalz mitteilte.
Angesichts des verfassungsrechtlich verankerten Auftrags zum Schutz von Leib und Leben überwögen die Gründe, die gegen ein vorläufiges Aufheben der Ausgangsbeschränkungen sprächen, erklärt das Gericht (Az. VGH A 33/21).