Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat das Verbot der heutigen "Querdenker"-Versammlungen in Dresden bestätigt. Das Gericht gehe von nicht vertretbaren Gefahren für Beteiligte und Passanten aus, erklärt eine Sprecherin. Insbesondere wegen der überdurchschnittlich hohen Infektionszahlen und der Verbreitung ansteckenderer Virusvarianten bestehe ein nicht absehbares Risiko. Der Senat rechne zudem damit, dass mildere Mittel, wie etwa eine Beschränkung der Teilnehmerzahl, nicht wirksam seien. Dies habe die Erfahrung mit vergangenen Demonstrationen gezeigt.
Es sei zu erwarten, dass es dem Veranstalter trotz vorgelegtem Hygienekonzept nicht gelingen werde, für die Einhaltung des Konzepts und eine begrenzte Teilnehmerzahl zu sorgen. Trotz der Verbote rüstet sich die Dresdner Polizei für einen Großeinsatz.