Experten des Kanzleramts sehen nach einem Zeitungsbericht bei einem per Bundesgesetz geregelten Corona-Lockdown rechtliche Risiken. In einem internen Vermerk aus dem Gesundheitsreferat werde darauf hingewiesen, dass das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen eine nächtliche Ausgangssperre aufgehoben hatte, berichtet die Bild-Zeitung.
Die "grundsätzliche Geltung einer nächtlichen Ausgangssperre" sei mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit und die "derzeit nicht belegte Wirksamkeit" problematisch, heißt es demnach darin.Für angreifbar wird auch gehalten, dass der Gesetzentwurf einen "rein inzidenzbasierten Maßstab" und keine anderen Faktoren - "z.B. R-Faktor, Zahl der Intensivpatienten" - vorsieht, um bundesweite Verbote auszulösen.