Letztes Update:
20220127220332

08:19
13.04.2021
UPDATE | Die Menschen in weiten Teilen Deutschlands müssen sich auf Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Läden nach bundesweit verbindlichen Vorgaben einstellen. Eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat das Bundeskabinett beschlossen, wie Deutschen Presse-Agentur erfuhr. So soll unter anderem von 21.00 bis 5.00 Uhr der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung oder eines dazugehörigen Gartens im Grundsatz nicht erlaubt sein. Dies soll nicht gelten, wenn der Aufenthalt etwa der Versorgung von Tieren oder der Berufsausübung dient. Gelten sollen diese und andere Beschränkungen, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt. Das bedeutet, dass binnen einer Woche mehr als 100 Neuinfizierte auf 100.000 Einwohner kommen.

extern
Akzeptieren
An dieser Stelle sind Inhalte eines Drittanbieters zu sehen. Durch Ihre Zustimmung akzeptieren Sie, dass dieser Anbieter eigene Analyse-Daten erhebt.
www.pz-news.de/datenschutz
Akzeptieren