Für den Handel in Bayern gelten von Montag (12. April) an teilweise neue Regeln. Auch in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200 dürfen Geschäfte für Terminshopping-Angebote öffnen - aber nur bei Vorlage eines aktuellen negativen Corona-Tests.
Und: Für Bau- und Gartenmärkte, Gärtnereien, Blumenläden und Buchhandlungen gelten künftig die gleichen Regeln wie für alle anderen Einzelhandelsgeschäfte abseits des täglichen Bedarfs, unter anderem die Inzidenz-Grenzen für Öffnungen. Das hat das bayerische Kabinett beschlossen.