Die Niederlande gelten seit Mitternacht aus deutscher Sicht als Hochinzidenzgebiet. Das bedeutet, dass man bei der Einreise nach Deutschland ein negatives Testergebnis dabei haben muss. Die Quarantänepflicht von zehn Tagen mit der Möglichkeit, sich nach fünf Tagen mit einem zweiten Test davon zu befreien, bleibt unverändert. Für Pendler gibt es Ausnahmeregelungen.
Die Einhaltung der Testpflicht soll durch Stichprobenkontrollen der Polizei überprüft werden, wie die nordrhein-westfälische Staatskanzlei erklärt. Der Test dürfe höchstens 48 Stunden alt sein. Für Pendler sei ein negativer Test 72 Stunden gültig. Zusätzlich müssen sich Einreisende vor Ankunft auf der Internetseite www.einreiseanmeldung.de anmelden. Ausgenommen sind Durchreisende und Menschen, deren Aufenthalt weniger als 24 Stunden dauert.