Das Verwaltungsgericht Hannover hat mehreren Eilanträgen gegen Corona-Ausgangsbeschränkungen in der Region der niedersächsischen Landeshauptstadt stattgegeben. Damit sei die Pflicht der Antragsteller ausgesetzt, die Beschränkungen zu beachten, teilt das Gericht mit. Alle anderen müssen sich daran halten. In der Region Hannover ist das Verlassen von Wohnungen und Häusern derzeit zwischen 22.00 und 5.00 Uhr nur mit triftigem Grund erlaubt.
Nach Auffassung des Gerichts ist dieser Eingriff in die Grundrechte nicht vom Infektionsschutzgesetz gedeckt, das sehr hohe Anforderungen an die Rechtfertigung solcher Maßnahmen stelle. Die Region habe "insbesondere nicht hinreichend dargelegt, dass der Verzicht auf Ausgangsbeschränkungen zu einer wesentlichen, im Umfang der Gefahrenrealisierung gewichtigen Verschlechterung des Infektionsgeschehens führen würde".