Der von der Bundesregierung geplante Corona-Zuschuss von 150 Euro für Empfänger von Grundsicherung ist aus Sicht des Sozialgerichts Karlsruhe zu gering und verfassungswidrig. Den Zuschuss sollen Erwachsene bekommen, die im Mai 2021 einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben.
Das Existenzminimum von Arbeitsuchenden für Januar bis April dürfe nicht erst im Mai gedeckt werden. Auch seien Anforderungen an das Verfahren zur Ermittlung der Höhe existenzsichernder Leistungen nicht erfüllt worden, rügt das Gericht. Nötig sei eine Erhöhung des Regelsatzes um etwa 100 Euro für jeden Pandemie-Monat. Damit hatte eine alleinerziehende Mutter aus dem Kreis Rastatt mit ihrem Eilantrag Erfolg.