Nach der Maskenaffäre von Unionsabgeordneten haben sich CDU/CSU und SPD im Bundestag auf schärfere Regeln für Abgeordnete geeinigt. Demnach sollen auch kleinere Einkünfte aus Nebentätigkeiten und geringere Beteiligungen an Kapitalgesellschaften als bisher veröffentlicht werden müssen.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider, bestätigte die Einigung. Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen sollen demnach künftig anzeigepflichtig sein, wenn sie im Monat den Betrag von 1000 Euro übersteigen oder im Jahr die Grenze von 3000 Euro. Manche Abgeordnete hätten in Aasgeiermanier in der Krise Geschäfte gemacht, kritisiert Schneider.