Bund und Länder setzen
bei Corona-Tests für Beschäftigte zunächst weiter auf die Freiwilligkeit von Unternehmen. Das geht aus dem Beschlusspapier nach den Beratungen hervor. Anfang April würden die Wirtschaftsverbände einen ersten Umsetzungsbericht vorlegen, wie viele Unternehmen sich beteiligen, wie auch Kanzlerin Merkel sagt. Auf dieser Grundlage und auf der Grundlage einer eigenen Erhebung werde die Bundesregierung dann bewerten, ob regulatorischer Handlungsbedarf in der Arbeitsschutzverordnung bestehe.