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18.03.2021
Vor dem Münchner Landgericht II setzen sich drei Versicherungen gegen klagende Kunden aus der Gastronomie durch, die Zahlungen für den ersten Lockdown im Frühjahr 2020 forderten. Die 10. Zivilkammer weist in insgesamt vier Verfahren die Klagen ab, wie das Gericht mitteilt. Die Wirte hatten sich jeweils bei der Allianz, der Helvetia und der Haftpflichtkasse gegen Betriebsschließungen versichert, insgesamt ging es in den Verfahren um 460.000 Euro. 
Grund für die Abweisung der Klagen ist, dass die drei Unternehmen in ihre jeweiligen Versicherungsbedingungen eine Liste von Krankheiten und Erregern aufgenommen haben, für die die jeweiligen Policen gelten. Da sich Covid-19 in diesen Auflistungen nicht findet, besteht gemäß den Urteilen auch kein Versicherungsschutz. Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig, und Rechtsklarheit bedeuten sie auch nicht.

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