Hamburgs rot-grüner Senat verzichtet auf eine Verlängerung der sogenannten Hotspot-Regel und der damit verbundenen Corona-Maßnahmen. Aus Sicht des Senats gebe es "keinen Anlass mehr, die Sondersituation nach dem Infektionsschutzgesetz zu verlängern", sagt Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD). Damit entfallen zum 1. Mai sowohl die Maskenpflicht in Innenräumen und im Einzelhandel als auch die 2G-plus-Zugangsregel bei Tanzveranstaltungen.
Laut Tschentscher bleibe damit nur noch eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und bei vulnerablen Gruppen. Tschentscher begründete den Schritt mit der guten Entwicklung und dem Rückgang der Corona-Patienten in den Kliniken. Auch an den Schulen falle die Maskenpflicht, die Zahl der verpflichtenden Corona-Tests werde von wöchentlich drei auf zwei reduziert, so Tschentscher. Neben Mecklenburg-Vorpommern war Hamburg das einzige Bundesland, das über einen Bürgerschaftsbeschluss von der Hotspot-Regel im Infektionsschutzgesetz Gebrauch gemacht hat.