Letztes Update:
20220426153355

14:49
26.04.2022
Hamburgs rot-grüner Senat verzichtet auf eine Verlängerung der sogenannten Hotspot-Regel und der damit verbundenen Corona-Maßnahmen. Aus Sicht des Senats gebe es "keinen Anlass mehr, die Sondersituation nach dem Infektionsschutzgesetz zu verlängern", sagt Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD). Damit entfallen zum 1. Mai sowohl die Maskenpflicht in Innenräumen und im Einzelhandel als auch die 2G-plus-Zugangsregel bei Tanzveranstaltungen.
Laut Tschentscher bleibe damit nur noch eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und bei vulnerablen Gruppen. Tschentscher begründete den Schritt mit der guten Entwicklung und dem Rückgang der Corona-Patienten in den Kliniken. Auch an den Schulen falle die Maskenpflicht, die Zahl der verpflichtenden Corona-Tests werde von wöchentlich drei auf zwei reduziert, so Tschentscher. Neben Mecklenburg-Vorpommern war Hamburg das einzige Bundesland, das über einen Bürgerschaftsbeschluss von der Hotspot-Regel im Infektionsschutzgesetz Gebrauch gemacht hat.

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13:55
26.04.2022
Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat das Ende der letzten noch verbliebenen Corona-Hotspot-Beschränkungen im Bundesland ab Donnerstag beschlossen. Damit fällt zum Beispiel 2G plus in Clubs und Diskotheken weg, ebenso die Maskenpflicht in Theatern, Kinos und Museen, wie Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) nach der Kabinettssitzung sagte. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Greifswald gegen die Hotspot-Regelung war am Freitag bereits die Maskenpflicht beim Einkaufen gefallen.
Von Donnerstag an gilt in Mecklenburg-Vorpommern nun nur noch der sogenannte Basisschutz, den das Bundesinfektionsschutzgesetz vorsieht. Das sei die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen, wenn vulnerable Gruppen gefährdet seien. Nach Dreses Worten müssen zudem ungeimpfte Besucher in Krankenhäusern und Pflegeheimen auch weiterhin einen Negativtest vorlegen.

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