Die staatlich verordnete Maskenpflicht beim Einkaufen fällt in weiten Teilen Deutschlands ab kommenden Montag weg - gewisse Schutzvorkehrungen könnten aber bleiben. "Der Gesetzgeber hat mit der Novelle des Infektionsschutzgesetzes entschieden, dass die Pflicht zum Tragen von Masken nur noch in Ausnahmefällen und in besonderen Hotspots angeordnet werden kann", sagt der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), Stefan Genth, der Deutschen Presse-Agentur. Unabhängig davon sei aber davon auszugehen, dass viele Kundinnen und Kunden freiwillig weiter die Maske beim Einkaufen tragen würden.
Die demokratisch legitimierte und von zahlreichen Fachleuten beratene Politik setze den Rahmen für die Bekämpfung der Pandemie, erläutert Genth. "Die Handelsunternehmen tragen seit Jahren alles dazu bei, die Vorgaben best- und schnellstmöglich umzusetzen." Es sei zugleich nicht auszuschließen, dass Händler außerhalb von Corona-Hotspots von ihrem Hausrecht Gebrauch machten und Masken beim Einkauf vorschrieben. "In welchem Umfang dies praktiziert wird, werden die nächsten Wochen zeigen."