Letztes Update:
20220217020030

16:06
16.02.2022
Ab dem 20. März soll nach dem Willen von Bund und Ländern ein Großteil der Corona-Beschränkungen entfallen. Das sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Mittwoch in Berlin. Schutzmaßnahmen wie Maskentragen und Abstandhalten sollten aber erhalten bleiben.

15:36
16.02.2022
Die geltende Verordnung zur Einstufung von Corona-Hochrisikogebieten soll überarbeitet werden. "Um den durch Omikron weltweit gestiegenen Inzidenzen Rechnung zu tragen, wird der Bund die Einstufung der Hochrisikogebiete anpassen", heißt es im Beschluss von Bund und Ländern. Ziel der Anpassung sei es, Reisen für Familien zu erleichtern, "da Kinder unter zwölf Jahren oft nicht geimpft sind und sie daher der Quarantäne nicht entgehen können".
Die aktuell geltende Verordnung sieht vor, dass Ungeimpfte nach Reisen in Gebiete ab einer Inzidenz von 100 in Quarantäne müssen. Dies hat insbesondere auch Folgen für Familien mit ungeimpften Kindern, denen je nach Alter keine Impfmöglichkeiten gegeben sind. 

15:27
16.02.2022
Bund und Länder haben sich ohne weitere Wortmeldungen auf die grundsätzliche Umsetzung der umstrittenen Impfpflicht für Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen verständigt. Dies erfuhr die Deutsche Presse-Agentur von Teilnehmern der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin.
Konkrete Details dazu lässt der finale Beschlusstext aber offen, stattdessen heißt es: "Mit dem Ziel, dabei auch die Versorgung in den betroffenen Einrichtungen weiterhin flächendeckend sicherzustellen, befinden sich die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister des Bundes und der Länder in einem intensiven Abstimmungsprozess."
Unklar ist damit weiterhin, wie mit Mitarbeitern ohne den vorgeschriebenen Corona-Impfschutz umgegangen werden soll. Dazu heißt es im Beschluss nur: "Die Gesundheitsämter haben ein Ermessen bei der Umsetzung der Maßnahmen. Ein Betretungsverbot stellt die letzte Stufe dar. Daher wird es nicht sofort flächendeckend automatisch zu derartigen Betretungsverboten kommen. Bei Bußgeldverfahren gilt das Opportunitätsprinzip." Hinter dem Fachterminus verstehen Juristen die Handlungsfreiheit einer Behörde im Falle einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.

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