Letztes Update:
20220211090039

08:53
11.02.2022
Die Vorschläge für eine allgemeine Corona-Impfpflicht ab 18 Jahren nehmen konkrete Formen an. Sieben Bundestagsabgeordnete von SPD, Grünen und FDP legten einen ausgearbeiteten Entwurf für ein "Gesetz zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen" vor. Demnach sollen die Krankenkassen zunächst bis zum 15. Mai 2022 alle Erwachsenen persönlich kontaktieren und über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informieren. Ab 1. Oktober müssen dann alle Erwachsenen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland Nachweise über drei Impfungen oder als Genesene haben und sie auf Anforderung vorlegen - bei Behörden oder der Krankenkasse. 
Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann und Frauen zu Beginn der Schwangerschaft sollen ausgenommen sein. Das Gesetz soll bis 31. Dezember 2023 befristet sein und bis dahin alle drei Monate auf seine Wirksamkeit hin überprüft werden. 

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08:37
11.02.2022
UPDATE | Die Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal kann aus rechtlicher Sicht wie geplant ab Mitte März umgesetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es im Eilverfahren ab, die Vorschriften vorläufig außer Kraft zu setzen. Damit ist noch nicht über die vielen Verfassungsbeschwerden gegen die Teil-Impfpflicht entschieden. Die umfassende Prüfung steht noch aus. 
Geklagt haben überwiegend ungeimpfte Beschäftigte und auch Einrichtungsleiter, die weiter ungeimpftes Personal beschäftigen wollen. Die Richterinnen und Richter nahmen im Eilverfahren nur eine Folgenabwägung vor. Sie prüften, was die schlimmeren Konsequenzen hätte: wenn sie erst einmal alles laufen lassen, obwohl die Klagen berechtigt wären - oder wenn sie die Impfpflicht vorübergehend aussetzen und sich diese später als verfassungsgemäß herausstellt. Diese Abwägung ging zum Nachteil der Klägerinnen und Kläger aus.

07:29
11.02.2022
Wer geimpft nach Großbritannien einreist, muss künftig keinen Corona-Test mehr vorweisen. Am Morgen hob die britische Regierung damit eine der letzten Corona-Regeln auf. Bislang mussten Einreisende bei einem zertifizierten Anbieter einen Test buchen und diesen bis Tag Zwei nach der Einreise durchführen und melden. 
Für Ungeimpfte gilt diese Pflicht auch weiterhin. Allerdings müssen sie sich nach der Einreise nicht mehr in Isolation begeben.

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