Bei der Umsetzung der Teil-Impfpflicht für Kliniken und Pflegeheime hält der Städte- und Gemeindebund in bestimmten Fällen eine "zeitliche Streckung" für sinnvoll. "Man sollte die Impfpflicht nicht grundsätzlich infrage stellen, aber in begründeten Ausnahmefällen kann eine zeitliche Streckung geboten sein", sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
"Wenn die Funktionsfähigkeit oder der laufende Betrieb gefährdet sind, kann es richtig sein, hier zusätzlichen Spielraum zu eröffnen." Bayern hatte angekündigt, die Teil-Impfpflicht vorerst nicht umzusetzen, und unter anderem mit Sorgen vor einer Abwanderung von Pflegekräften argumentiert.