Die geplante Priorisierung von PCR-Tests rückt näher. Entsprechende Änderungen der Corona-Testverordnung sind in den letzten Abstimmungen zwischen Bund und Ländern, wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr. Ein Entwurf, der vom Bundesgesundheitsministerium an Länder und Verbände verschickt wurde, sieht wie geplant vor, dass Labore künftig vorrangig Proben von Risikogruppen, Beschäftigten in Kliniken, Praxen, in der Pflege und in Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung untersuchen sollen.
Wer zu einer Risikogruppe oder zu den genannten Beschäftigtengruppen gehört, wird das voraussichtlich mit einem ärztlichen Attest beziehungsweise einer Mitarbeiterbescheinigung nachweisen müssen. Beim Test soll das dann entsprechend vermerkt werden, so dass das Labor die Probe bevorzugt untersucht. Andere Personengruppen wären damit zwar nicht von PCR-Tests ausgeschlossen, es könnte aber sein, dass sie durch die Priorisierung länger auf ihr Ergebnis warten müssen. Entfallen soll für die große Masse zumindest vorübergehend der Anspruch auf einen PCR-Bestätigungstest nach einem positiven Corona-Schnelltest. "Eine regelhafte bestätigende PCR-Testung" werde "zunächst ausgesetzt", heißt es in dem Entwurf.