Letztes Update:
20220130083718

03:34
30.01.2022
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) rechnet in der Omikron-Welle mit einer Zunahme an Patientinnen und Patienten, die bei der Aufnahme in eine Klinik positiv auf das Coronavirus getestet werden. Dies liege nicht nur am derzeit verbreiteten Vorkommen von Sars-CoV-2-Infektionen in der Bevölkerung, sondern insbesondere an den weniger stark ausgeprägten Krankheitssymptomen infolge der Impfungen, vor allem der Booster, sagt DKG-Vorstandschef Gerald Gaß auf dpa-Anfrage
In Daten zur Covid-19-Krankenhauslage sei eine Unterscheidung von Infizierten, die entweder ursächlich wegen Covid-19 oder aber hauptsächlich aus anderen Gründen behandelt werden, bislang nicht ersichtlich. "Die bestehenden Erfassungssysteme unterscheiden nach unserem Kenntnisstand in der Regel nicht zwischen Covid-19 als Haupt– und Nebendiagnose/Zufallsbefund", erklärt Gaß. Seriöse Schätzungen zur Höhe der Anteile seien nicht bekannt. 

01:15
30.01.2022
Der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, sieht bei Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht auch Konsequenzen für den Arbeitsmarkt. "Erst wenn es eine allgemeine Impfpflicht gibt und Verstöße auch mit Rechtsfolgen verbunden sind, können Arbeitgeber einen Bewerber ablehnen, weil er nicht geimpft oder genesen ist", sagt Scheele im Gespräch mit den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Auch wir als Bundesagentur müssen dann prüfen, ob eine fehlende Impfung zu einer Sperrzeit führt." Eine Sperrzeit bedeutet, dass ein Arbeitsloser für eine bestimmte Zeit kein Arbeitslosengeld bekommt.
Momentan habe der Impfstatus von Beschäftigten faktisch keine Auswirkung auf den Arbeitsmarkt, "denn es gibt gegenwärtig keine entsprechende Rechtsgrundlage", führt Scheele aus. Mit Einführung einer allgemeinen Impfpflicht werde sich die Lage allerdings ändern. "So wie aktuell der 3G-Status am Arbeitsplatz abgefragt werden muss, bekommen Arbeitgeber dann das Recht, den 2G-Status zu prüfen. Diese Möglichkeit gibt es gegenwärtig nicht."

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