Wegen der Veröffentlichung von Videoaufnahmen einer Polizeikontrolle während des Corona-Lockdowns hat das Amtsgericht Hamburg einen 30-Jährigen zu einer Geldstrafe verurteilt. Unter Einbeziehung eines anderen Urteils muss der unter dem Namen Freddy Independant in sozialen Medien bekannte Angeklagte 160 Tagessätze zu je 40 Euro bezahlen. Die Richterin sprach ihn wegen Verletzung des Kunsturhebergesetzes und Beleidigung schuldig.
Der Angeklagte hatte im April 2021 an der Außenalster Videointerviews geführt, als zwei Polizisten die Gruppe auf die Maskenpflicht aufmerksam machten. Freddy Independant filmte die sich daraus entwickelnde Diskussion mit den Beamten und streamte sie zum Teil live auf Instagram. Später lud er auf verschiedenen Plattformen drei Videos hoch. Eines war mit "Blödizei" betitelt und zeigte die Beamten unverpixelt und mit Namensschild. Die Polizisten hatten ihn während des Einsatzes mehrfach aufgefordert, sie nicht zu filmen. Damit verstieß der Angeklagte laut Gericht gegen das Kunsturhebergesetz, nach dem Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten veröffentlich werden dürfen.