Trotz der Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate für die Bürger und Bürgerinnen gilt im Bundestag teilweise weiter die alte Frist. Dies betreffe den Zugang zum Plenum und zu den Ausschüssen, sagt ein Sprecher. Geregelt werde dies durch die Allgemeinverfügung von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD). Für den Zugang zum Arbeitsplatz, also zu den Büros von Abgeordneten, Fraktionen und Bundestagsverwaltung, gelte hingegen die auf 90 Tage verkürzte Frist nach dem Infektionsschutzgesetz.
Zuerst hatte die Bild darüber berichtet und von einem "Corona-Sonderrecht" geschrieben, das sich der Bundestag gönne. Die Allgemeinverfügung verweist zum Genesenenstatus nach Angaben des Sprechers auf die Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung. Diese habe, als die Verfügung erlassen worden sei, den Zeitraum von mindestens 28 Tagen und höchstens 6 Monaten vorgesehen. Das gelte weiterhin.