Das
Oberverwaltungsgericht des
Saarlandes (OVG) hat die Zutrittsbeschränkung zu Einzelhandelsgeschäften nach der
2G-Regelung vorläufig außer Vollzug gesetzt. Damit gebe man einem Eilantrag mehrerer saarländischer Fachmärkte für Elektronikartikel statt, teilt das OVG in Saarlouis mit. Die Entscheidung bedeute, dass im Saarland bis auf Weiteres die 2G-Regelung im Einzelhandel generell
nicht mehr anzuwenden sei.
Bund und Länder hatten die 2G-Regeln für den Einzelhandel Anfang Dezember bundesweit vereinbart. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgericht des Saarlandes "verstößt die Regelung gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Gebot der Bestimmtheit von Normen".