Wie das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) mitteilt, haben die staatlichen Corona-Beschränkungen für ungeimpfte Menschen in dem Bundesland Thüringen weiter Bestand. In den unterschiedlichen Regelungen für Geimpfte und Genesene sowie Ungeimpfte sei keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung zu erkennen, heißt es. Die Ungleichbehandlung, die die ungeimpften Antragsteller in der Thüringer Corona-Verordnung vom 23. Dezember monierten, sei sachlich gerechtfertigt, weil immunisierte Personen weniger zum Infektionsgeschehen beitrügen, heißt es weiter unter anderem zur Begründung.
Striktere Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Bereich für ungeimpfte Thüringer als für geimpfte und genesene Menschen sowie die 2G- und 3G-Plus-Regelungen und die nächtliche Ausgangsbeschränkung, seien "insgesamt verhältnismäßige Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung", heißt es weiter. Der in der Verordnung beabsichtigte und von den Antragstellern beklagte "Impfdruck" sei nicht unangemessen. Die kritisierte Gefährlichkeit der Impfung erweise sich als stark überzeichnet. Die Entscheidung ist unanfechtbar.